Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stadtkirchenstiftung Göppingen als Erbin einzusetzen, kann sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält. Die Zuwendung an eine Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.