Vermächtnis und Erbschaft

Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stadtkirchenstiftung Göppingen als Erbin einzusetzen, kann sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält. Die Zuwendung an eine Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.

Shoppen für die Stadtkirchenstiftung

 

Wenn Sie über einen Online-Shop einkaufen möchten, können Sie das so tun, dass auch die Stadtkirchenstiftung etwas davon hat! Gehen Sie einfach über die Seite

http://www2.helfen-kostet-nix.de/p/stadtkirchenstiftung-goeppingen zu Ihrem Shop - dann profitiert die Stiftung, ohne dass es Sie einen Cent kostet!