Sie setzen gemeinsam mit anderen Stifterinnen und Stiftern ein Zeichen bürgerschaftlicher Verantwortung für unsere Stadt und unsere Kirche: Beispielgebend! Da die Stiftung als gemeinnützig und kirchlich anerkannt ist, können Sie die zugestifteten Beträge bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen und Steuervorteile nutzen. Zustiftungen können steuerlich besonders begünstigt sein. Wird die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt, fallen keine Erbschaftssteuern an.